Zur Führerscheinausbildung gehört neben dem praktischen Lernen auch der theoretische Teil der Ausbildung. Hierbei erlangst Du Kenntnisse zur Verkehrssicherheit. Die erlernten Kenntnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. Das Bestehen dieser theoretischen Prüfung ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung.
Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B und A liegt bei zwölf Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff (Klasse B) sowie vier Stunden im Zusatzstoff (Klasse A).
Grundstoff (Klasse B und A)
1.Persönliche Voraussetzungen
2.Risikofaktor Mensch
3.Rechtliche Rahmenbedingungen
4.Straßenverkehrssystem und seine Nutzung &Bahnübergänge
5.Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7.Teilnehmer am Straßenverkehr Besonderheiten und Verhalten
8.Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
9.Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern &Verkehrsbeobachtung
10.Ruhender Verkehr
11.Verhalten in besonderen Situationen Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12.Lebenslanges Lernen
Zusatzstoff Klasse A (Pflicht)
A1. Fahrer / Beifahrer / Fahrzeug
A2. Fahrphysik / Fahrtechnik
A3. Besonderes Verhalten
A4. Besondere Schwierigkeiten / Gefahren
Zusatzstoff Klasse B (Pflicht)
B1.Technische Bedingungen
B2. Personen- und Güterbeförderung
Umweltbewusster Umgang mit Fahrzeugen Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen